F-Gase Verordnung

ByKarl-Heinz Thielmann

F-Gase Verordnung

Die F-Gase Verordnung 517/2014 zeigt erste Auswirkungen.

Nachdem das Jahr 2016 im Großen und Ganzen wie die vorangegangenen Jahre abgelaufen ist, sind im Jahr 2017 erste drastische Preisanpassungen am Markt angekommen. Das hat zwei Gründe: Im Jahr 2014 sind zusätzlich Kältemittel im europäischen Markt von ca. 135 Mio Tonnen CO2äq. platziert worden, im Vergleich zu den Jahren vorher. Zweitens, ab 2017 müssen die vorgefüllten Anlagen, die in Europa verkauft werden in der Quote von ca. 183 Mio Tonnen CO2äq. enthalten sein. Das bedeutet nicht nur eine Reduktion der Kältemittelmenge um 7% gegenüber dem Durchschnitt aus den Jahren 2009 bis 2012, sondern zusätzlich eine Reduzierung um ca. 22 Mio Tonnen CO2äq.  aufgrund der vorgefüllten Anlagen. Defacto also eine Reduzierung um 18%. Der nächste Schritt folgt in 2018 wo nur noch 63% der Bezugsmenge (2009-2012) zu Verfügung steht inkl. der vorgefüllten Anlagen. Die heutigen Preiserhöhungen betreffen vorwiegend die Kältemittel mit hohem GWP. Das sind insbesondere Kältemittel die in der Gewerbekälte (R404A) eingesetzt werden. Nach einer Studie des VDKF sind es aber genau die Anlagen, die die höchste Leckagerate aufweisen. Gleichzeitig machen diese Kältemittel gravimetrisch etwa 30-35 % der Gesamtfüllmenge aus. Wenn nun die Hersteller zum Teil drastische Preissteigerungen (bis 35%) am Markt durchsetzen, gleichzeitig Honeywell ab 2018 die Vermarktung von R404A und R507A komplett einstellt, wird sich die Preisspirale noch schneller drehen, auch für die Kältemittel mit geringerem GWP.

Fazit: Wir werden uns in den kommenden Jahren auf drastische Preissteigerungen bei den heute herkömmlichen Kältemitteln einstellen müssen. Vielleicht sollten Betreiber wie Kälteanlagenbauer noch intensiver um dichte Anlagen bemüht sein. Vielleicht ist aber auch eine Neuinvestition die klügere Entscheidung vor einer fragwürdigen Reparatur. Fördergelder können Sie für bestimmte Maßnahmen erhalten.

 

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